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Besucherinformationen

Beim Amtsgericht Walsrode gelten folgende Sprech- und Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten sind telefonisch zu vereinbaren.

Einlasskontrollen

Im Eingangsbereich des Amtsgerichts Walsrode werden regelmäßig Einlasskontrollen durchgeführt.

Alle Besucher werden einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Bitte planen Sie eine Wartezeit für die Personen- und Gepäckkontrolle ein. Wir bitten Gegenstände, die nicht durchsucht werden sollen (z.B. Rucksäcke, Handtaschen, etc.) ggf. bereits im Fahrzeug zu belassen. Geld und Wertgegenstände sollten zur Kontrolle vorgelegt und dann mitgenommen werden.

Bei Vorlage ihres gültigen Dienstausweises sind Rechtsanwälte, Amtsanwälte, Staatsanwälte, Angehörige der Polizei, des Ordnungsamtes, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe von der Einlasskontrolle ausgenommen.

Sollte es infolge der Kontrollen ausnahmsweise zu Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Die Maßnahmen dienen auch Ihrer persönlichen Sicherheit.

Hausordnung

Das Mitführen von Waffen sowie gefährlichen Gegenständen jeglicher Art (Messer, Scheren, Schraubenzieher, anderes Werkzeug usw.) ist verboten (Ausnahme: mitzuführende Dienstwaffen).

Außerdem ist das Mitbringen von Tieren (Ausnahme: Blindenführhunde) untersagt.

Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie der Konsum von Betäubungsmitteln ist im Gebäude sowie vor bzw. auf dem Gelände des Amtsgerichts verboten.

In allen Räumlichkeiten ist das Rauchen untersagt; zum Rauchen sind die Raucherbereiche außerhalb des Gebäudes aufzusuchen.

Fotografieren, Filmen sowie Tonaufzeichnungen in den Räumen des Amtsgerichts sind den Besuchern untersagt. Auf Verlangen sind die Geräte, die zum Fotografieren oder für Tonaufnahmen genutzt werden können (= auch Handys, Smartphones, Tablets) abzugeben. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen jeglicher Art im Internet ist untersagt.

Im Gebäude findet zum Schutz aller Personen eine Videoüberwachung statt. Die Aufnahmen werden aufgezeichnet und regelmäßig gelöscht.

Die Mitarbeiter/innen der Justizwachtmeisterei haben im Übrigen alle zur Gewährleistung von Ruhe und Ordnung erforderlichen Ordnungs- und Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Insbesondere obliegt ihnen die Verweisung von Personen aus dem Gerichtsgebäude.

Größere Gruppen wie zum Beispiel Schulklassen sollten sich einige Tage vor einem geplanten Besuch bei der Verwaltung des Amtsgerichts anmelden (siehe unter Kontakt/Telefonverzeichnis).

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