Anträge auf Feststellung oder Änderung der Vergütungsstufe beruflicher Betreuerinnen und Betreuer
Berufliche Betreuerinnen und Betreuer können auf Antrag die für sie maßgebliche Vergütungsstufe feststellen lassen. Die Feststellung der Vergütungsstufe kann auf Antrag geändert werden, wenn eine Änderung der Voraussetzungen eingetreten ist.
Der Antrag kann hier elektronisch gestellt werden.
