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Mediation

Informationen zur Mediation beim Amtsgericht Walsrode

Die Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren. Bei Gericht wird die Mediation durch dafür speziell ausgebildete Güterichterinnen und Güterichter durchgeführt. Sie unterstützen die Konfliktparteien in einer nichtöffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine einvernehmliche, selbstbestimmte und für alle Beteiligten tragbare Lösung zu entwickeln. Die besondere Gesprächsführung stellt dabei die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten in den Mittelpunkt.

Die Güterichter sind neutral und allparteilich. Sie geben grundsätzlich keinen rechtlichen Rat und sind von einer etwaigen streitigen Entscheidung des Verfahrens ausgeschlossen.

Ihre Interessen sowie Ihre rechtlichen und sonstigen Argumente werden gemeinsam mit allen Konfliktbeteiligten erörtert und der Lösung zugrunde gelegt.

Die Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht keine Entscheidungskompetenz zu. Ihre Aufgabe besteht darin, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

Da die Güterichter grundsätzlich keinen Rechtsrat erteilen, ist es sinnvoll, wenn Sie sich anwaltlich begleiten und rechtlich beraten lassen.

Vorteile der Mediation vor dem Güterichter:

  • Es besteht die Möglichkeit, unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung des Konflikts zu gelangen.
  • Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten werden herausgearbeitet und berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Mediation ist vertraulich und nicht öffentlich.
  • Das streitige Verfahren kann jederzeit fortgesetzt werden.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten, vielmehr werden die Kosten möglicher Rechtsmittelinstanzen eingespart.
  • Die Beteiligten bestimmen selbst, wie ihr Konflikt gelöst werden soll. Die Konfliktlösung kann auch weitere, in dem Rechtsstreit bisher nicht thematisierte Konflikte einbeziehen.
  • Die Lösung wird in einer Vereinbarung verbindlich festgeschrieben. Diese kann vom Güterichter als gerichtlicher Vergleich protokolliert und damit als Vollstreckungstitel wirksam werden.
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