Digitalisierung in der Justiz
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Umstellung auf die elektronische Akte für alle Gerichte gesetzlich verpflichtend. Diese Veränderung führt in den kommenden Monaten zu umfangreichen organisatorischen Anpassungen in den Gerichten. Ziel aller Gerichte ist es, die Umstellungen so reibungslos wie möglich zu gestalten und Verzögerungen in der Bearbeitung von Verfahren zu minimieren. Besonders an den Tagen, an denen die Umstellungen in den einzelnen Abteilungen vorgenommen werden, und in den unmittelbar darauffolgenden Wochen sind jedoch vorübergehende Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Bearbeitung eiliger Angelegenheiten wird aber jederzeit gewährleistet sein.
Die Umstellung auf die elektronische Akte ist bereits in mehreren Abteilungen der Gerichte umgesetzt worden. Seit dem vergangenen Jahr sind die Zivilabteilungen vollständig auf die elektronische Akte umgestellt. In den vergangenen Monaten wurde die Umstellung der Insolvenz- und der Familiengerichte abgeschlossen. Auch viele Grundbuchabteilungen arbeiten bereits mit der elektronischen Grundakte.
Bis Ende dieses Jahres stehen nun die restlichen Abteilungen an. Betroffen sind dabei die Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungsgerichte sowie die Strafabteilungen aller Gerichte.
Die Umstellung auf die elektronische Akte ist bereits in mehreren Abteilungen der Gerichte umgesetzt worden. Seit dem vergangenen Jahr sind die Zivilabteilungen vollständig auf die elektronische Akte umgestellt. In den vergangenen Monaten wurde die Umstellung der Insolvenz- und der Familiengerichte abgeschlossen. Auch viele Grundbuchabteilungen arbeiten bereits mit der elektronischen Grundakte.
Bis Ende dieses Jahres stehen nun die restlichen Abteilungen an. Betroffen sind dabei die Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungsgerichte sowie die Strafabteilungen aller Gerichte.
Die elektronische Aktenbearbeitung bedeutet für alle Bediensteten im Amtsgericht Walsrode eine völlig neue Arbeitsweise mit bisher zum Teil unbekannten EDV-Anwendungen. Naturgemäß hat dies zumindest in der Anfangszeit eine längere Bearbeitungsdauer für das einzelne Verfahren zur Folge, da die bisherigen Routinen und Erfahrungen nicht mehr für eine zügigere Bearbeitung sorgen können. Hinzu kommen unvermeidliche technische Probleme, die einer derart umfassenden und schnellen Digitalisierung in der gesamten niedersächsischen Justiz geschuldet sind und zu wiederkehrenden Performanceproblemen führen können. Hier ist künftig mit zunehmender Routine aber mit einer deutlichen Besserung zu rechnen.
Wir bitten daher alle Verfahrensbeteiligte sich diesem einschneidenden Veränderungsprozess mit der nötigen Geduld und Nachsicht zu stellen, verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass seitens des Amtsgerichts Walsrode alles getan wird, die vorübergehend unvermeidlichen Bearbeitungsrückstände so klein wie möglich zu halten. Dies schließt viele freiwillige Überstunden mit ein.
Wir bitten daher alle Verfahrensbeteiligte sich diesem einschneidenden Veränderungsprozess mit der nötigen Geduld und Nachsicht zu stellen, verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass seitens des Amtsgerichts Walsrode alles getan wird, die vorübergehend unvermeidlichen Bearbeitungsrückstände so klein wie möglich zu halten. Dies schließt viele freiwillige Überstunden mit ein.
Nach vollständiger Umstellung werden indes alle am Verfahren beteiligten Personen, Behörden, Organe der Rechtspflege sowie Organisationen und Verbände gebeten, sämtliche Übersendungen und Anträge an das Amtsgericht Walsrode auf dem elektronischen Wege vorzunehmen, da ab der vollständigen Umstellung am 01.01.2026 die Bearbeitung von Papiereingängen deutlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird, weil diese zunächst komplett eingescannt, zugeordnet und in die elektronische Akte eingepflegt werden müssen.