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Insolvenz


Am 1. Januar 1999 ist gemäß § 335 InsO in Verbindung mit Artikel 110 EGInsO das neue Insolvenzrecht in Kraft getreten. Es löst das alte Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsrecht ab. Das Insolvenzrecht hat wie das bisherige Recht das vorrangige Ziel, die Forderungen von Gläubigern so gut wie möglich zu erfüllen. Zusätzlich eröffnet es aber nunmehr Schuldnerinnen und Schuldnern durch die Restschuldbefreiung die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs.

Das Amtsgericht Walsrode ist seit dem für Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren für die Amtsgerichtsbezirke Rotenburg/Wümme und Walsrode zuständig.

Die öffentlichen Bekanntmachungen (§ 9 InsO) in Insolvenzverfahren, die ab 01. Dezember 2001 eröffnet worden sind, erfolgen durch Veröffentlichung im Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de

Weitere Informationen zum Insolvenzrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung, eine Übersicht mit den Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte in Niedersachsen sowie eine Adressliste von Schuldnerberatungsstellen in Niedersachsen finden Sie in der Broschüre des Niedersächsischen Justizministeriums (nicht barrierefrei).

Die Adressen der anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Deutschland finden Sie auf der Seite vom Träger- und Förderverein "Forum Schuldnerberatung e.V.".

Am 01. April 2012 wurde mit Inkrafttreten der Nds. ERVVO bei allen Insolvenzgerichten in Niedersachsen der elektronische Rechtsverkehr in Insolvenzsachen eingeführt. Für den elektronischen Rechtsverkehr ist ausschließlich die Übermittlung über das Transportprotokoll OSCI zugelassen, das mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bedient werden kann. Fälschungssicherheit, Vertraulichkeit und Urheberschaft der übermittelten Daten werden dabei durch den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur und durch elektronische Verschlüsselungen sichergestellt. Eine Übermittlung über das Transportprotokoll SMTP (E-Mail) ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs unzulässig.

Es ist vorgesehen, dass die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs stufenweise erfolgt. In der ersten Stufe haben zunächst einige ausgewählte Insolvenzverwalter die Möglichkeit ihre Insolvenztabellen auf diesem Wege zu übermitteln. Über den weiteren Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs in Insolvenzsachen werden Sie an dieser Stelle Informiert.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier...

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