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Zentrales Registergericht

Seit 1. August 2005 ist das Amtsgericht Walsrode für die Führung des Handels-, des Genossenschafts- und des Vereinsregisters im Landgerichtsbezirk Verden ausschließlich zuständig. Durch die Zentralisierung ist das Amtsgericht Walsrode jetzt für die Registerführung folgender Amtsgerichte zuständig:

  • Achim
  • Diepholz
  • Nienburg/Weser
  • Osterholz-Scharmbeck
  • Rotenburg/Wümme
  • Sulingen
  • Stolzenau
  • Syke
  • Verden
  • Walsrode

Das Partnerschaftsregister wird seit dem 01.08.2005 zentral bei dem Amtsgericht Hannover geführt.


Wichtiger Hinweis!

Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Zusammenhang mit Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die NICHT von Justizbehörden stammen.

In letzter Zeit ist mehrfach von privaten "Wirtschaftsverlagen" oder "Gewerberegistern" kurz nach der Veröffentlichung einer Eintragung versucht worden, mit amtlich aussehenden Rechnungen Kosten für die Eintragung in ein privates Register zu erlangen. Hierbei handelt es sich nicht um die Rechnung für die Eintragung in das öffentliche Handelsregister.

Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen, dass Rechnungen des Amtsgerichts Walsrode für Registereintragungen ausschließlich von dem Registergericht Walsrode erstellt werden und Zahlungen an die
Landeskasse Niedersachsen
NORDDEUTSCHE LANDESBANK
IBAN: DE68 2505 0000 0106 0242 35 (BIC: NOLADE2H)

zu leisten sind.


Einsichtnahme, Erteilung von Registerabschriften
Jeder kann sich die für ihn wichtigen Kenntnisse durch Einsichtnahme in die vorgenannten öffentlichen Register und in die dazugehörigen Urkunden verschaffen. Es muss weder ein berechtigtes Interesse dargelegt werden, warum die Einsicht erfolgen soll, noch muss sich die einsichtnehmende Person ausweisen.

Die Einsichtnahme ist gebührenfrei und bei dem jeweils zuständigen zentralen Registergericht möglich.

Beim Amtsgericht Walsrode kann die Einsichtnahme zu den Geschäftszeiten
(Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, außerdem Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr) erfolgen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit Abschriften bestimmter Registereintragungen (sogenannte Registerauszüge), schriftlich oder per Fax (05161 4862-281) zu beantragen. Die Registerauszüge können - je nach Beantragung - in beglaubigter oder unbeglaubigter Form erteilt werden. Ihre Erteilung ist jedoch kostenpflichtig. Die Kosten hierfür betragen gem. Nrn. 17000 - 17003 Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG:

  • Für einen unbeglaubigten Registerauszug 10,00 Euro
  • Für einen beglaubigten Registerauszug 20,00 Euro.


RegisSTAR

Das Programmsystem RegisSTAR ermöglicht die Online-Einsicht in aktuelle, chronologische und historische Registerausdrucke über das Internet. Dabei kann in allen niedersächsischen Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregistern recherchiert werden. Zudem stehen Firmeninformationen wie z.B. die Vertretungsberechtigten, die Prokuristen oder auch die Firmenanschrift zur Verfügung.

Die gebührenpflichtige Internet-Registerauskunft wird nach einer Registrierung zum Verfahren grundsätzlich jedermann offen stehen und kann künftig auch außerhalb der Geschäftszeiten rund um die Uhr genutzt werden. Teilnehmer der Internet-Registerauskunft benötigen lediglich einen PC mit Internetanschluss sowie einen aktuellen Standard-Browser. Zur Darstellung der Registerausdrucke wird das kostenfrei erhältliche Programm Acrobat Reader verwendet.

Über ein Registerportal der Bundesländer (www.handelsregister.de) ist es seit dem 01.01.2007 möglich, bundesweit Einsicht in sämtliche automatisierten Handelsregister zu nehmen.


Einführung der elektronischen Registerführung in Niedersachsen
Seit dem 1. August 2005 ist die Bearbeitung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister in Niedersachsen bei 11 Amtsgerichten konzentriert. Aufgrund einer EU-Vorgabe (sog. SLIM-IV-Richtlinie) musste in allen Ländern die Automation der Handels- und Genossenschaftsregister bis zum 31. Dezember 2006 umgesetzt sein, so dass seit 1. Januar 2007 auch innerhalb der niedersächsischen Justiz die elektronische Registerführung eingeführt ist.

Weitere Informationen finden Sie unter:


Offenlegung der Jahresabschlüsse
Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2006 zu erleichtern, sind für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Der elektronische Bundesanzeiger wird zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind künftig ebenfalls elektronisch einzureichen. Für eine Übergangszeit von 3 Jahren wird durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz jedoch noch eine Papier-Einreichung zugelassen. Über die Einzelheiten der elektronischen Einreichung informiert der elektronische Bundesanzeiger.

Handelsregister
Das Handelsregister ist unterteilt in Handelsregister A (HR A) und Handelsregister B (HR B).

Im Handelsregister A (HR A) werden eingetragen:

  • Einzelkaufleute (e.K., e.Kfm.)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG), sowie die GmbH & Co. KG
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
  • Juristische Personen im Sinne von § 33 HGB (beispielsweise bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts, etwa kommunale Eigenbetriebe sowie Sparkassen)


Im Handelsregister B (HR B) werden eingetragen:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VvaG)
  • Societas Europaea (SE) = Europäische Aktiengesellschaft
  • Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland


In das Genossenschaftsregister GnR werden eingetragen:

  • Eingetragene Genossenschaft (eG)
  • Societas Cooperativa Europaea (SCE) = Europäische Genossenschaft


In das Gesellschaftsregister GsR werden eingetragen:

  • Eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR)


In das Vereinsregister VR werden eingetragen:

  • Eingetragene und damit rechtsfähige Vereine (e.V.) und ihre Rechtsverhältnisse.

Weitere Informationen zum Vereinsregister finden Sie unter:

Leitfaden zum Vereinsrecht (BMJ)
(Die Seite wird in einem neuen Fenster geöffnet)

Für weitere Informationen steht Ihnen die Serviceeinheit für Registersachen unter der Telefonnummer 05161 4862-0 zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Registergerichts sowie zum Registerrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Bild zum Thema Handelsregister(veröffentlichungen) Bildrechte: grafolux & eye-server
Internet-Registerauskunft

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